Die Betreuungskraft wohnt bei der pflegbedürftigen Person und übernehmen Hausarbeit, Begleitung und Betreuung im Alltag. So ist im Bedarfsfall immer jemand vor Ort.
Alle unterstützende Tätigkeiten im Haushalt und Alltag sowie die Grundpflege. Zu den Aufgaben einer polnischen Pflegekraft gehören demnach zum Beispiel:
– Unterstützung bei der Körperpflege,
– Mobilisierende Unterstützung, zum Beispiel beim Aufstehen oder Umlegen,
– Hilfe beim Anziehen und Ausziehen,
– Hilfe beim Toilettengang,
– Begleitung zu Arztterminen,
– Erledigung von Einkäufen,
– Erledigung von Aufgaben im Haushalt wie Kochen oder Putzen,
– Strukturierung des Tagesablaufs
– Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Vorlesen und Unterhaltung.
Benötigt ein Pflegedürftiger zu Hause medizinische Behandlungspflege, muss diese zwingend von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Zu diesen Tätigkeiten zählen beispielsweise Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen sowie die Medikamentengabe.
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft sind abhängig von der Beschäftigungsart, dem Pflege- und Betreuungsaufwand, ihren Deutschkenntnissen und ihrer Qualifikation. Sie können monatlich schon ab 2050 Euro passende Hilfskraft finden. Auch für polnische Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,70 Euro brutto je Stunde (Stand: Januar 2022).
Ja, Sie können finanzielle Unterstützung erhalten:
– Sie können dies als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Pflegekraft nicht um eine ausgebildete Pflegefachkraft handelt. Nach § 35a Absatz 2 EStG lassen sich 20 Prozent der Lohnsteuer, jedoch maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen.
– Sie können ab anerkanntem Pflegegrad 2 das Pflegegeld oder bereits ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nutzen.
– Verhinderungspflege kann beantragt werden und bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.
– Ab anerkanntem Pflegegerad 2 können Sie das Ihnen zustehende Pflegegeld für die Finanzierung einer Pflegekraft in Anspruch nehmen.
Ja, alle unsere Pflegekrafte sind Sozial- und Krankenversichert.
Die Auswahl des Pflegepersonals richtet sich nach den individuellen Kundenanforderungen.
Unser Pflegepersonal verfügt über kommunikative bis sehr gute Sprachkenntnisse.
Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Grunden, mit einer Frist von 14 Tagen gekundigt werden.
In der Regel wechseln sich die Pflegekräfte alle zwei bis vier Monate ab.
Da es uns wichtig ist, dass sich unsere Klienten bei ihrer Betreuungsperson wohlfühlen, bieten wir einen kostenlosen Wechsel zu einem anderen Kandidaten Ihrer Wahl an.